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96450 Coburg
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Foto Frau Hummel

Ina-Maria Hummel

Sachverständigenbüro

Das Bestallungsgebiet „Großküchen und Verpflegungssysteme“ ist ein spezielles Ressort, für das es in Deutschland und Östereich nur wenige Sachverständige gibt. Ich bearbeite für beide Länder gerichtliche Beweisbeschlüsse und Privatgutachten.

Als von der IHK zu Coburg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für „Großküchen und Verpflegungssysteme: Beurteilung von Planung, Hygiene, Wirtschaftlichkeit und Systemanalyse" und vom Landesgericht Salzburg beeidigte und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Fachgebiet „Arbeitstechnik für Großküchen und Verpflegungssysteme“ ist es meine Aufgabe, in Wirtschafts- und Gerichtsfragen beratend tätig zu sein.

Sachverständige für Großküchen und Verpflegungssysteme

Öffentliche Bestellung und Vereidigung


von der IHK zu Coburg

Sachverständige

Beeidigt
und zertifiziert


vom Landesgericht Salzburg

Mein Aufgabengebiet als Sachverständige beinhaltet:
  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Fertigstellungsbescheinigungen

Stempel Sachverständige

Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen erfolgt dann, wenn Bedarf vorhanden ist und besondere Sachkunde und persönliche Eignung nach eingehender Überprüfung nachgewiesen wird. Als öffentlich bestellte Sachverständige bin ich verpflichtet, meine Gutachten absolut unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, unparteiisch und objektiv zu erstellen. Ich bin zur Erstellung von Gutachten verpflichtet.


Die Inhalte eines Privatgutachtens können umfassen:

• Machbarkeitsstudien
• Ermittlung von Planungsgrundlagen
• Prüfung von erstellter Planung
• Fragen der Eigen- oder Fremdbewirtschaftung
• Wirtschaftlichkeitsstudien
• Systemanalysen
• Schwachstellenanalysen
• Wertermittlungen und vieles mehr

Meine Vereidigung erlaubt es mir auch, als Schiedsgutachterin tätig zu sein. Auf diesen Wege können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen abgekürzt werden.

Ebenfalls bin ich berechtigt, Fertigstellungsbescheinungen (§ 641 a Abs. 2 BGB) für Großküchen zu erstellen.

In Zusammenarbeit mit Kollegen/innen werden alle Gewerke der Haustechnik, Bauphysik, Akustik usw. gutachterlich abgedeckt.


Im Sommer 2001 wurde ich als Mitglied in den unabhängigen Sachverständigenrat des BVDM (Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen und Einrichtungsfachhandels e.V.) berufen.

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